Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nutzung Lichtbilder und Bewegtbilder (Videos) für Presse- und Informationszwecke mit Bezug zum Tourismusland Niederösterreich

Allgemeines 

Die Niederösterreich-Werbung GmbH (im Folgenden „NÖW“) bietet auf ihrem Internetportal Fotografien und bildliche Darstellungen sowie Bewegtbilder (im Folgenden „Bildmaterial“) zur Nutzung für Presse- und Informationszwecke mit Bezug zum Tourismusland Niederösterreich an. Das Bildmaterial kann von Benützern durch Download elektronisch vom Internetportal bezogen werden. 

Der Bezug und die Verwendung des Bildmaterials erfolgt ausschließlich nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“), auch wenn der Zugriff auf das Internetportal von außerhalb der Republik Österreich erfolgt. Der Benutzer erklärt durch das Anklicken des Feldes „Zustimmung zu den AGB“ auf dem Internetportal, jedenfalls aber durch die Verwendung des Bildmaterials seine Zustimmung zu diesen AGB. 

Diese AGB gelten nicht für solches Bildmaterial, das unter der Lizenz „Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0)“ zur Verfügung gestellt und als solches ausdrücklich gekennzeichnet ist. Für dieses Bildmaterial gelten ausschließlich die Bedingungen der CC BY 4.0-Lizenz (abrufbar unter https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de). Insbesondere ist bei jeder Nutzung dieses Bildmaterials der Name des Urhebers bzw. Rechteinhabers in der im Bild oder dessen Beschreibung angegebenen Form anzugeben. 

Rechte an dem Bildmaterial 

Das Bildmaterial ist urheber- und leistungsschutzrechtlich geschützt. Die NÖW verfügt regelmäßig über Werknutzungsrechte hinsichtlich des Bildmaterials. Die NÖW ist hinsichtlich des Bildmaterials berechtigt, Dritten nicht exklusive Nutzungsbewilligungen für die in diesen AGB definierten Zwecke zu erteilen. 

Nutzungsberechtigte Personen 

Nutzungsberechtigt am Bildmaterial sind ausschließlich nachstehende Institutionen und Personen: 

  • Land Niederösterreich mit allen Abteilungen des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung einschließlich Presseabteilung 
  • Niederösterreich-Werbung GmbH 
  • Niederösterreich-Card GmbH
  • Privatrechtliche Gesellschaften und sonstige Rechtsträger, an denen das Land Niederösterreich beteiligt oder Mitglied ist, wie etwa die Wirtschaftsagentur des Landes Niederösterreich (ecoplus) 
  • Alle sechs regionalen Tourismusdestinationsgesellschaften Niederösterreichs 
  • Alle niederösterreichischen Tourismusverbände  
  • Alle Gemeinden Niederösterreichs 
  • Alle Tourismusbetriebe und Reiseunternehmen mit Sitz, Niederlassung oder ausgeübter Tätigkeit in Niederösterreich (= touristische Leistungsträger) 
  • Sonstige Unternehmen, die eine Werbetätigkeit und/oder journalistische Tätigkeit für das Tourismusland Niederösterreich oder im Zusammenhang mit den o.a. Nutzungsberechtigten ausüben 

Erlaubte Nutzungszwecke 

Die Nutzungszwecke am Bildmaterial sind beschränkt auf: 

  • jegliche redaktionelle oder journalistische Verwendung einschließlich Public Relation im Zusammenhang mit dem Tourismusland Niederösterreich; 
  • jegliche Form der Bewerbung des Tourismuslandes Niederösterreich und 
  • jegliche Form der Bewerbung durch und für touristische Leistungsträger gemäß der vorstehenden Aufstellung einschließlich der Werbung für deren Produkte und Dienstleistungen 

Die vorstehenden Nutzungszwecke umfassen die Nutzung in allen gedruckten wie elektronischen Medien einschließlich Kataloge, Rundfunk und Fernsehen sowie Blogs und Social Media-Kanälen (inklusive Facebook, Instagram, Snapchat, Whatsapp etc) und die Niederösterreich-App. Jede darüber hinausgehende Nutzung oder eine Nutzung zu anderen Zwecken ist untersagt. 

Verbotene Nutzungszwecke

Jede Nutzung des Bildmaterials für andere Orte oder Regionen als Niederösterreich ist unzulässig. 

Jede Nutzung des Bildmaterials auf Merchandising-Produkten und für Verkaufswaren (z. B. Kalender, Postkarten, sonstige Handelswaren wie bedruckte Bekleidung, Geschirr, Bett- und Tischwäsche, Fotokalender, Geschenkpapier, Grußfotos, Puzzles, Spiele, Spielkarten, Tapeten, …) ist verboten. 

Die Verwendung von Bildmaterial für die entgeltliche Bewerbung von Dienstleistungen, die von Leistungsträgern erbracht werden, bedarf einer gesonderten Zustimmung der NÖW. 

Umfang der Nutzungsbewilligung 

Nutzung ist die Veröffentlichung und Vervielfältigung des Bildmaterials in elektronischer oder fotomechanischer Form, etwa durch Abdruck, Reproduktion, Projektion oder Kopie, die Verwendung bei Präsentationen sowie jede sonstige Art der Verbreitung und öffentlichen Darbietung. Eine sinnerhaltende Bearbeitung ist dabei, soweit dies technisch erforderlich ist, zulässig.

Die Nutzungsbewilligung gemäß diesen AGB erlaubt  

  • die Vervielfältigung des Bildmaterials auf allen Kommunikationsträgern (Print, Web, Präsentationen etc.) und für alle analogen wie elektronischen Kommunikationskanäle; 
  • deren Veröffentlichung, Sendung, öffentliche Darbietung und öffentliche (interaktive) Zurverfügungstellung sowie; 
  • dessen Nutzung in Ausschnitten, Bildmontagen oder anderer fototechnisch veränderter Form und Inhalt. 

Die Nutzungsbewilligung wird höchstens in dem Umfang erteilt, wie sie der NÖW von dem Bildautor bzw. Filmproduzenten eingeräumt wurde. Das bedeutet insbesondere, dass bei Verwendung von Bildmaterial auf dem sonderrechtlich (etwa nach Urheber-, Marken- oder Musterrecht) geschützte Gegenstände oder Zeichen abgebildet sind, der Benutzer selbst das Einvernehmen mit dem jeweils Berechtigten herzustellen hat. Dies gilt auch für Persönlichkeitsrechte allfälliger auf dem Bildmaterial abgebildeter Personen. 

Der Benützer erwirbt weder Eigentums-, noch Urheber- oder Werknutzungsrechte am Bildmaterial. Der Benutzer wird das Bildmaterial nicht zum Nachteil des Ansehens des Landes Niederösterreich, der NÖW oder für die Berichterstattung über andere Regionen als jene Niederösterreichs benutzen.  

Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, ist die Nutzungsbewilligung unentgeltlich, nicht exklusiv, nicht übertragbar und gilt für eine einmalige Nutzung.  

Eine Weitergabe des Bildmaterials an Dritte ist ausdrücklich untersagt. Jegliches Bildmaterial ist vom Nutzer sicher vor dem Zugriff Dritter zu verwahren.

Die NÖW behält sich das Recht vor, den Umfang der Nutzung jederzeit einseitig einzuschränken oder die Nutzungsbewilligung überhaupt zu entziehen und die weitere Verwendung des Bildmaterials zu untersagen. 

Dauer der Nutzungsbewilligung

Die Nutzungsbewilligung an Fotos wird für höchstens ein Jahr ab Bezug eingeräumt, für Bewegtbilder (Videos) für die Dauer von fünf Jahren. Eine Archivierung für eigene Zwecke oder die Zwecke Dritter ist – vorbehaltlich der zulässigen Verwendung im Rahmen eines Zeitungs- bzw. Medienarchivs – nicht gestattet. 

Digitales Bildmaterial sowie digitale Kopien analogen Bildmaterials bzw. analoge Kopien digitalen Bildmaterials sind nach Ablauf der genannten Fristen von allen Speichermedien zu löschen bzw. zu vernichten.  

Rechtsfolgen von Verletzungen der Nutzungsbedingungen 

Die Verwendung von Bildmaterial entgegen den Bestimmungen der AGB verstößt gegen Rechte der NÖW und allenfalls auch dritter Personen. Der Benutzer haftet für sämtliche aus einer nicht genehmigten Nutzung entstehenden Schäden und Ansprüche. Ansprüche dritter Personen hat der Benutzer zu tragen und die NÖW diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. 

Der Benutzer selbst haftet für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus den AGB auch dann, wenn Bildmaterial vereinbarungswidrig an Dritte weitergegeben wurde oder der Benutzer einem Dritten unter Verletzung seiner vertraglichen Verpflichtungen den Zugriff auf das Bildmaterial ermöglicht hat. 

Gewährleistung/Haftungsbeschränkungen 

Die NÖW übernimmt keine wie immer geartete Haftung für die Qualität oder Inhalte des Bildmaterials.  

Auch bei vereinbarungsgemäßer Nutzung des Bildmaterials durch den Benützer kann ein Eingriff in Rechte Dritter, insbesondere auch in Urheber- und/oder Nutzungs- und/oder Persönlichkeitsrechte nicht ausgeschlossen werden. Die NÖW übernimmt diesbezüglich keine wie immer geartete Haftung. Der Benutzer wird die NÖW gegen diesbezügliche Ansprüche Dritter schad- und klaglos halten.  

Fotonachweis/Belegexemplar 

Als Bildunterschrift bzw. an geeigneter Stelle ist die NÖW wie folgt zu nennen: Niederösterreich-Werbung

Wird das Bildmaterial unter Angaben des Namens des Fotografen bereitgestellt, ist der Benützer zur folgenden Nennung am Bildmaterial verpflichtet: Niederösterreich-Werbung/Name des Fotografen.

An der Zuordnung der NÖW und des Fotografen zur jeweiligen Abbildung darf kein Zweifel bestehen. Für die Benutzung von Bewegtbildern gelten die vorstehenden Auflagen sinngemäß.

Die NÖW erhält unmittelbar nach erfolgter Veröffentlichung zum Nachweis der vereinbarungsgemäßen Nutzung unaufgefordert und kostenlos ein Belegexemplar. 

Schlussbestimmungen 

Auf diesen Vertrag kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung. 

Für alle Streitigkeiten, die sich aus diesen Nutzungsbedingungen ergeben oder auf deren Verletzung beziehen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts für St. Pölten vereinbart. Für Klagen gegen einen Konsumenten gilt der allgemeine Gerichtsstand des Konsumenten. 

Kontakt

Bei Unklarheiten wenden Sie sich an:

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©© Niederösterreich Werbung/Daniela Matejschek

Julia Spießlechner, MA

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