Bitte einzutreten: Es ist wieder geöffnet!

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Worauf Sie bei Ihrem Ausflug achten sollten und was Sie bei der Vorbereitung jedenfalls beachten sollten, haben wir für Sie zusammengefasst.

Die aktuellen Öffnungsschritte im Tourismus versprechen langsam etwas mehr „Normalität“, erfreuen die Gemüter und geben Hoffnung. Damit jedoch trotz Lockerungen weiterhin einer Überlastung unseres Gesundheitssystems vermieden werden kann, sollten Sie vor Ihrem Ausflug ein paar wesentliche Dinge bedenken.

Den vorgeschriebenen Mindestabstand einhalten sowie Mund-Nasen-Schutzmaske tragen – Regelungen, an die wir uns bereits gewöhnt haben. Solange die Pandemie nicht überstanden ist, ist es notwendig, die aktuell gültigen Vorgaben der Bundesregierung auch weiterhin zu beachten. Zustätzlich gilt es weitere Vorschriften einzuhalten und vor, wie auch während des Ausflugs ein paar Dinge zu beachten. Hier ein Überblick der wichtigsten Punkte.

Sicherer Eintritt mit dem Kauf eines Online-Tickets

Bitte bedenken Sie vor Ihrem Ausflug, dass die Kapazitäten in Ihrem geplanten Ausflugsziel eventuell begrenzt sind, da nur so sichergestellt werden kann, dass Abstände zwischen den Besuchern eingehalten und Menschenansammlungen vermieden werden. Damit Sie nicht umsonst die Fahrt zu Ihrem Lieblingsausflugsziel antreten, weil bei Ihrer Ankunft bereits die Maximalkapazität erreicht ist und Sie daher nicht eingelassen werden, empfehlen wir Ihnen, Ihr Ticket bereits vorab online zu kaufen oder zu reservieren – sofern das Ausflugsziel dies anbietet. Das macht das Erlebnis von Anfang an gleich viel entspannter!

Organisation und Mitbringen eines Zutrittsnachweises (3G-Regel)

Nicht überall ist ein gültiger Zutrittsnachweis erforderlich – verlassen Sie sich aber bitte dennoch nicht auf die Selbsttests, die in Ausnahme- bzw. Notfällen von Gastronomiebetrieben, Beherbergern oder Ausflugszielen bereitgestellt werden. Diese Kontingente sind sehr begrenzt und die Gefahr ist groß, dass diese Gratistests rasch aufgebraucht sind.

Wir raten Ihnen daher, vor Ihrem Ausflug die notwendigen Nachweise zu organisieren bzw. einzupacken – denn nur so können Sie entspannt das gesamte Angebot vor Ort nutzen. Einem spontanen Besuch im Wirtshaus oder einer kurzfristig gebuchten Führung im Museum oder im Naturpark steht dann nichts im Wege.

Bekanntgabe der Kontaktdaten

An bestimmten öffentlichen Orten, wie vor allem Gastronomiebetrieben, ist die Bekanntgabe von persönlichen Kontaktdaten (Name, Telefonnummer, E-Mail falls vorhanden, Datum und Uhrzeit des Betretens) vorgeschrieben. Diese Kontaktdatenerfassung ist im Fall einer COVID-19-Erkrankung für das Contact Tracing notwendig und kann analog mittels Formular oder auch digital – zum Beispiel mittels QR-Code – erfolgen. Betriebe bieten hier unterschiedliche Lösungen an. Für alle gilt, dass die Daten 28 Tage lang aufbewahrt bzw. gespeichert und danach gelöscht werden.

Öffentlich anreisen

Wir alle lieben unser Auto: Es macht uns flexibel und unabhängig! Aber ist das wirklich so? Was, wenn alle Parkplätze besetzt sind und das Parken am Straßenrand ist oft nicht erlaubt ist oder Sie eventuell noch bei Ihrem Lieblingsheurigen ein oder zwei Achterl Wein trinken möchten? Unser Tipp: Setzen Sie auf eine nachhaltige Anreise und probieren Sie doch einmal die öffentliche Anreise. So schonen Sie nicht nur Ihre Nerven, sondern auch die Umwelt!

Bitte helfen Sie mit und unterstützen Sie uns, die Sicherheit für Sie und alle anderen zu gewährleisten! Halten Sie sich bei Ihrem Ausflug oder in Ihrem Urlaub an die vorgeschriebenen Regelungen sowie auch an eventuell regionale Vorschriften. So stehen uns allen die Türen offen und einem unvergesslichen Erlebnis nichts im Weg!

Alle aktuell gültigen Maßnahmen finden Sie hier zusammengefasst.