Schlossinsel, schlossORTH Nationalpark-Zentrum

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Das Auerlebnisgelände Schlossinsel

Der Nationalpark Donau-Auen in Österreich bewahrt auf mehr als 9.600 Hektar Fläche die letzte große Flussauenlandschaft Mitteleuropas. Er liegt beidseits der Donau in den Bundesländern Wien und Niederösterreich. Lebensader des Nationalparks ist die auf 36 km frei fließende Donau, die einzigartige Lebensräume für Pflanzen und Tiere schafft.

Neue Sichtweisen und umfassende Information bietet das schlossORTH Nationalpark-Zentrum als erste Anlaufstelle für Nationalparkgäste. Als „Tor zur Au“ öffnet es uns die Welt des Nationalparks. Die multimediale Ausstellung DonAUräume zeigt ungewöhnliche Perspektiven der Nationalparkregion.

Die Schlossinsel ist Schaugarten und Auerlebnisgelände des schlossORTH Nationalpark-Zentrum. Hier werden Lebensräume, Tiere und Pflanzen der Region auf einem Rundgang erlebbar. Lebensräume und Nisthilfen bieten Europäischen Sumpfschildkröten, Fischen, Muscheln, heimischen Natternarten, Fröschen, Unken und verschiedenen Insektenarten ein Zuhause. Seltene Wasserpflanzen, Wildblumen, Gehölze, Trockenrasenpflanzen und imposante Bäume gedeihen. Als Herzstück der Schlossinsel ermöglicht die Unterwasserbeobachtungsstation einzigartige Ausblicke in ein Gewässer, einem Tauchgang gleich – zahlreiche heimische Fische tummeln sich vor den Glasscheiben. Barrierefreie Infoelemente sowie Einrichtungen für die kleinen Gäste zum Spielen und Mittun ergänzen das Angebot.

Attraktionen

Veranstaltungen: Veranstaltungen im Schaugarten

Besuchsdauer: Besucherinnen und Besucher verbringen durchschnittlich 3 Stunden auf dem Gelände der SchlossInsel

Eintritt: Erwachsene € 9,00
Kinder und Jugendliche (6 bis 18 J.), Studierende & Lehrlinge, Senioren € 5,50
Familienkarte (2 Erwachsene, 2 Kinder) € 18,00 (ohne Führung).

Führungen: Führungen werden am Wochenende gegen einen Aufpreis abgehalten

Barrierefreiheit: Das Gelände kann zum Größten Teil barrierefrei besichtigt werden, weitere Informationen

Hunde: Die Mitnahme von Hunden ist nicht erlaubt