Einreise und öffentliche Anreise

Merkliste aufrufen merken

Aktuelle Corona-Regeln für die sichere Anreise in den Urlaubsort.

Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Informationen lediglich ein für den Tourismus relevanter Auszug aktuell gültiger Verordnungen ist! Alle Maßnahmen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Alle für Niederösterreich gültigen Maßnahmen finden sie hier zusammengefasst. (Stand: 16.04.2022, 09.00 Uhr)

Welche Regeln gelten aktuell für die Einreise nach Österreich?

  • Voraussetzung für die Einreise nach Österreich aus Staaten und Gebieten mit geringem epidemiologischem Risiko ist das Mitführen eines gültigen 3G-Nachweises (Impfnachweis, Genesungsnachweis oder negativer PCR-Test (Gültigkeit: 72h ab Probenahme). Negative Antigentests einer befugten Stelle (z.B. Apotheke) werden ebenfalls anerkannt (Gültigkeit: 24h ab Probenahme).
  • Personen müssen demnach geimpft, genesen oder PCR- bzw. Antigen-Test getestet sein (3G), um nach Österreich einreisen zu dürfen.
  • Ausgenommen von der 3G-Regel sind u.a. Personen, die auf Grund einer kriegerischen Auseinandersetzung einreisen.
  • Bitte beachten Sie, dass ein Antigen-Schnelltest zur Eigenanwendung für die Einreise nach Österreich seit dem 22. November 2021 nicht mehr akzeptiert wird.
  • Personen ohne 3G-Nachweis unterliegen der Registrierungspflicht und müssen bis zur Vorlage eines negativen PCR-Testergebnis oder eines negativen Antigentests einer befugten Stelle eine Heimquarantäne einhalten.
  • Für Minderjährige bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, die unter Aufsicht eines Erwachsenen einreisen, entfällt die Verpflichtung zum Mitführen eines 3G-Nachweises.
  • Hinsichtlich der Quarantäne- und der Registrierungspflicht gelten die gleichen Bestimmungen wie für den Erwachsenen, unter dessen Aufsicht sie reisen. Gilt die Quarantäne des Erwachsenen als beendet, gilt auch die Quarantäne für sie als beendet.

Alle Informationen zu den aktuell gültigen Regelungen und Ihre sichere An- und Abreise finden Sie auf den Websites des Tourismusministeriums sowie der Österreich Werbung. Es gilt die COVID-19-Einreiseverordnung.

Was ist bei der Anreise mit dem Pkw zu beachten?

Es gelten keine besonderen COVID-Vorschriften.

Was ist bei der Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu beachten?

  • In allen Massenbeförderungsmitteln und im Innen-Wartebereich von Zug- und Busbahnhöfen ist verpflichtend eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Kaufen Sie Ihr Ticket idealerweise bereits im Vorfeld online oder an einem Fahrkarten-Automaten.

Aktuelle Informationen zur Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel finden Sie auch auf den Seiten der ÖBB und der DB.

Was ist bei der Anreise mit dem Reisebus zu beachten?

  • Bei der Benützung von Reisebussen im Gelegenheitsverkehr gelten keine besonderen COVID-Vorschriften.

Welche Regeln gelten bei einer Fahrt mit dem Taxi?

  • Fahrzeuglenker und Fahrgäste tragen eine FFP2-Maske.
  • Nach Möglichkeit kontaktlos mit Karte bezahlen.

Wer ist von der Maskenpflicht ausgenommen?

  • Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr.
  • Kinder ab dem vollendeten sechsten bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen auch eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung tragen.
  • Personen, denen dies aus gesundheitlichen oder behinderungsspezifischen Gründen nicht zugemutet werden kann.

Trotz größtmöglicher Sorgfalt garantieren wir keine Vollständigkeit der Informationen.

Coronavirus-Information

Was Sie noch interessieren könnte...